Bitte beachten Sie

Informationen zum Austritt der Niederlande am 1. Juli 2026 und zu Rückerstattungen finden Sie hier.

Eurovignette Buchung

Gültig ab

Gültig ab

Bitte geben Sie das Anfangsdatum des Zeitraums ein, in dem Sie die Mautstraßen nutzen möchten. Die Gültigkeit beginnt mit der Buchung. Für zukünftige Zeiträume beginnt die Gültigkeit um 0.00 Uhr des ersten Tages.

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Gültig bis

Gültig bis

Bitte geben Sie das Enddatum des Zeitraums ein, in dem Sie die Mautstraßen nutzen möchten. Die Gültigkeitsdauer beträgt mindestens 1 Kalendertag und maximal 1 Jahr. Die Gültigkeit endet um 24:00 Uhr am letzten Tag der Gültigkeit.

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Wichtiger Hinweis: Die Eurovignette läuft in den Niederlanden am 1. Juli 2026 aus

Ab dem 1. Juli 2026 ist die Eurovignette in den Niederlanden nicht mehr erforderlich. Wenn Sie eine Eurovignette besitzen, deren Gültigkeitsdauer über den 30. Juni 2026 hinausgeht, und Sie ausschließlich Autobahnen in den Niederlanden befahren, können Sie bereits jetzt einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Bitte verwenden Sie das auf dieser Website verfügbare Erstattungsformular und geben Sie deutlich an, dass Sie eine Erstattung mit Wirkung ab dem 1. Juli 2026 beantragen.

 

Wichtige Information für in den Niederlanden zugelassene Fahrzeuge: Für Erstattungsanträge, die nach dem 30. Juni 2026 eingereicht werden, sind ebenso wie für Fahrzeuge aus anderen Ländern Belege erforderlich.

 

In Luxemburg und Schweden ist die Eurovignette für schwere Nutzfahrzeuge weiterhin erforderlich.

 

Ab dem 1. Juli 2026 führen die Niederlande ein kilometerabhängiges Mautsystem für schwere Nutzfahrzeuge ein. Weitere Informationen finden Sie unter: www.trucktoll.nl.

 

Registrierung und Akzeptanz

Sie müssen kein Konto eröffnen um eine Eurovignette zu buchen. Die Eurovignette wird elektronisch gespeichert, die Mitführung eines Beleges ist nicht erforderlich. Die Eurovignette ist eine Straßennutzungsgebühr. Grundsätzlich müssen schwere LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen die Eurovignette vor der Benutzung von Autobahnen und gebührenpflichtigen Schnellstraßen der Eurovignettenländer (Luxemburg, Niederlande und Schweden) erwerben. Diese Länder haben AGES als verantwortlichen Dienstleister mit dem Verkauf von Eurovignetten beauftragt. Die Eurovignette wird in allen Eurovignettenländern anerkannt. Man benötigt daher auch beim Befahren mehrerer Eurovignettenländer nur eine gültige Eurovignette.


Akzeptierte Zahlungsmittel

  • Tank- und Flottenkarten

    AS24, Circle K, DKV, Esso, euroShell, eurotoll sas, EUROTRAFIC, Eurowag, Mercedes ServiceCard, Multi Service Tolls, OMV, PLOSE, Ressa, TotalEnergies, TSI Global Star, UTA

  • Kreditkarten

    Mastercard und VISA