Bitte beachten Sie

Info Niederlande Austritt am 1. Juli 2026
Einige Kreditkartenzahlungen sind gestört. Bitte nutzen Sie ggf. alternative Zahlungsmethoden.

Eurovignette Buchung

Gültig ab

Gültig ab

Bitte geben Sie das Anfangsdatum des Zeitraums ein, in dem Sie die Mautstraßen nutzen möchten. Die Gültigkeit beginnt mit der Buchung. Für zukünftige Zeiträume beginnt die Gültigkeit um 0.00 Uhr des ersten Tages.

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Gültig bis

Gültig bis

Bitte geben Sie das Enddatum des Zeitraums ein, in dem Sie die Mautstraßen nutzen möchten. Die Gültigkeitsdauer beträgt mindestens 1 Kalendertag und maximal 1 Jahr. Die Gültigkeit endet um 24:00 Uhr am letzten Tag der Gültigkeit.

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Bitte beachten Sie: Die Eurovignette wird am 1. Juli 2026 in den Niederlanden endgültig abgeschafft

Am 1. Juli 2026 wird die Eurovignette in den Niederlanden endgültig abgeschafft. Die Niederlande werden auf eine kilometerabhängige Kfz-Steuer für schwere Nutzfahrzeuge umstellen. Der geplante Starttermin ist der 1. Juli 2026. Weitere Informationen finden Sie unter www.trucktol.nl. Infolge dieser Änderung wird in den Niederlanden nach dem 30. Juni 2026 keine Eurovignette mehr benötigt.

In den anderen Eurovignetten-Mitgliedstaaten: Luxemburg und Schweden ist eine Eurovignette für Lastkraftwagen weiterhin erforderlich.

Wenn Sie eine Eurovignette mit einer Gültigkeit nach dem 30. Juni 2026 gebucht haben und nur in den Niederlanden fahren, können Sie einen Erstattungsantrag stellen.

 

Bitte beachten Sie: Neue Tarifstruktur

Am 25.03.2025 trat die auf CO2-Emissionsklassen basierende Tarifstruktur für die Eurovignette in Kraft. Bitte konsultieren Sie Ihr nationales Fahrzeugregister oder überprüfen Sie Ihre Unterlagen des Fahrzeugherstellers auf die CO2-Emissionsklasse, um eine korrekte Eurovignette zu buchen.

 

Registrierung und Akzeptanz

Sie müssen kein Konto eröffnen um eine Eurovignette zu buchen. Die Eurovignette wird elektronisch gespeichert, die Mitführung eines Beleges ist nicht erforderlich. Die Eurovignette ist eine Straßennutzungsgebühr. Grundsätzlich müssen schwere LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen die Eurovignette vor der Benutzung von Autobahnen und gebührenpflichtigen Schnellstraßen der Eurovignettenländer (Luxemburg, Niederlande und Schweden) erwerben. Diese Länder haben AGES als verantwortlichen Dienstleister mit dem Verkauf von Eurovignetten beauftragt. Die Eurovignette wird in allen Eurovignettenländern anerkannt. Man benötigt daher auch beim Befahren mehrerer Eurovignettenländer nur eine gültige Eurovignette.


Akzeptierte Zahlungsmittel

  • Tank- und Flottenkarten

    AS24, Circle K, DKV, Esso, euroShell, eurotoll sas, EUROTRAFIC, Eurowag, LogPay, Mercedes ServiceCard, Multi Service Tolls, OMV, PLOSE, Ressa, TotalEnergies, TSI Global Star, UTA

  • Kreditkarten

    Mastercard und VISA