Bitte beachten Sie
Eurovignette Buchung
Wichtige Information: Die Eurovignette läuft in den Niederlanden am 1. Juli 2026 aus
Ab dem 1. Juli 2026 ist die Eurovignette in den Niederlanden nicht mehr erforderlich. Wenn Sie ausschließlich Autobahnen in den Niederlanden befahren, können Sie über AGES eine Rückerstattung beantragen. Bitte nutzen Sie das auf dieser Website verfügbare Rückerstattungsformular.
Für schwere Nutzfahrzeuge ist die Eurovignette in Luxemburg und Schweden weiterhin erforderlich.
Am 1. Juli 2026 haben die Niederlande ein kilometerabhängiges Mautsystem für schwere Nutzfahrzeuge eingeführt. Weitere Informationen finden Sie unter: www.trucktoll.nl.
Registrierung und Akzeptanz
Sie müssen kein Konto erstellen, bevor Sie eine Eurovignette buchen können. Die Eurovignette wird elektronisch gespeichert, und Sie müssen keine weiteren Papierdokumente mit sich führen. Die Eurovignette ist eine Straßenbenutzungsgebühr. Schwerlastfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 12 Tonnen müssen die Eurovignette erwerben, um Autobahnen und mautpflichtige Straßen in den Eurovignetten-Ländern (Luxemburg und Schweden) zu befahren. Im Auftrag der Eurovignetten-Länder ist AGES für den Verkauf der Eurovignetten zuständig. Die Eurovignette wird in allen Eurovignetten-Ländern akzeptiert. Selbst wenn Sie durch mehrere Eurovignetten-Länder fahren, benötigen Sie daher nur eine gültige Eurovignette.
Akzeptierte Zahlungsmittel
Tank- und Flottenkarten
AS24, Circle K, DKV, Esso, euroShell, eurotoll sas, EUROTRAFIC, Eurowag, Mercedes ServiceCard, Multi Service Tolls, OMV, PLOSE, Ressa, TotalEnergies, TSI Global Star, UTA
Kreditkarten
Mastercard und VISA
